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THG-Quote und Solaranlagen: Klimaschutz wird belohnt

Die Treibhausgasminderungsquote (THG-Quote) ist ein gesetzlich geregelter Mechanismus in Deutschland, der seit 2015 erneuerbare Energien im Verkehrssektor fördert und klimaschädliche Emissionen reduziert. Diese Quote ermutigt die Mineralölindustrie, mehr erneuerbare Energien zu nutzen und so die Energiewende im Verkehr zu beschleunigen.

THG-Quote für Solaranlagen: Wie Eigenheimbesitzer und Unternehmen profitieren

Die THG-Quote bietet auch eine attraktive Option für Eigenheimbesitzer und Unternehmen in Deutschland, die Solaranlagen nutzen und mit Hilfe von Wallboxen ihre Elektrofahrzeuge laden. Wer eine Solaranlage besitzt und sein Elektrofahrzeug damit auflädt, kann sich über die THG-Quote für die eingesparten CO₂-Emissionen belohnen lassen. Dieser Bonus wird einmal jährlich für vollständig elektrische Fahrzeuge gewährt, unabhängig davon, ob sie privat oder gewerblich genutzt werden. Plug-in-Hybride sind von dieser Regelung ausgeschlossen.

Die THG-Quote wird über spezialisierte Unternehmen abgewickelt, die als Vermittler fungieren. Um die Belohnung zu erhalten, müssen die Fahrzeugbesitzer ihre Elektrofahrzeuge registrieren und eine Kopie der Fahrzeugzulassungsbescheinigung hochladen. Der Vermittler überprüft die Dokumente und leitet die Anträge an das Bundesumweltamt weiter, das die Umweltzertifikate ausstellt. Diese Zertifikate werden dann an Unternehmen verkauft, die der THG-Quote unterliegen, um den höchstmöglichen Gewinn für die Fahrzeugbesitzer zu erzielen.

Mit E-Ortner wird es noch einfacher: Bei uns können Sie ein THG-Quoten-Paket abschließen und sich statt aufwändiger Anträge ganz einfach z.B. die kostenfreie Wartung Ihres Fahrzeugs sichern.

Bitte beachten Sie, dass der Bonus steuerpflichtig ist, wenn der Freibetrag (2022: 255 €) überschritten wird. Sie können jedoch unter diesem Freibetrag bleiben, indem Sie den verbleibenden Betrag als nachhaltigen Impact-Beitrag spenden.

THG-Quote und Wallbox: Was müssen Sie beachten?

Die THG-Quote unterscheidet zwischen privaten und öffentlichen Ladestationen – nur die letzteren können monetarisiert werden. Die THG-Quote für Systeme aus Solaranlagen und Wallboxen gilt also nur für den Betrieb öffentlicher Ladepunkte. Durch das Bereitstellen öffentlicher Ladeinfrastruktur wird der Umstieg auf die Elektromobilität gefördert und ein wichtiger Beitrag zur Reduzierung von Treibhausgasen geleistet.

Kommunale und private Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen und Strom für das Laden von E-Fahrzeugen über öffentliche Ladepunkte bereitstellen, können die THG-Quote sowohl für die Nutzung ihrer E-Fahrzeuge als auch für den Betrieb der Ladepunkte in Anspruch nehmen.